Mindestarbeitsbedingungen
- Mindestarbeitsbedingungen
Mindest|arbeitsbedingungen,
Bestimmung der untersten Grenze der Entgelte und sonstiger Arbeitsbedingungen in einem
Wirtschaftszweig oder in einer Beschäftigungsart. Mindestarbeitsbedingungen können durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf der Grundlage des Gesammelten über Mindestarbeitsbedingungen vom 11. 1. 1952 festgesetzt werden, jedoch nur, wenn 1)
Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände für den Wirtschaftszweig nicht bestehen oder 2) nur wenige Personen organisiert sind, wenn 3) eine
Regelung durch allgemein verbindliche Tarifverträge nicht möglich ist oder 4) die Festsetzung zur
Befriedigung der sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der
Arbeitnehmer erforderlich erscheint. Bislang sind Mindestarbeitsbedingungen noch nicht erlassen worden. Bei den Regelungen des
Entsendegesetzes handelt es sich nicht um Mindestarbeitsbedingungen im oben genannten Sinne.
Universal-Lexikon.
2012.
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