Mindestarbeitsbedingungen

Mindestarbeitsbedingungen
Mindest|arbeitsbedingungen,
 
Bestimmung der untersten Grenze der Entgelte und sonstiger Arbeitsbedingungen in einem Wirtschaftszweig oder in einer Beschäftigungsart. Mindestarbeitsbedingungen können durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf der Grundlage des Gesammelten über Mindestarbeitsbedingungen vom 11. 1. 1952 festgesetzt werden, jedoch nur, wenn 1) Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für den Wirtschaftszweig nicht bestehen oder 2) nur wenige Personen organisiert sind, wenn 3) eine Regelung durch allgemein verbindliche Tarifverträge nicht möglich ist oder 4) die Festsetzung zur Befriedigung der sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint. Bislang sind Mindestarbeitsbedingungen noch nicht erlassen worden. Bei den Regelungen des Entsendegesetzes handelt es sich nicht um Mindestarbeitsbedingungen im oben genannten Sinne.

Universal-Lexikon. 2012.

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